- TITEL UND EINSTIEG
Die Klage von DJI gegen die US‑Regulierungsbehörde FCC ist mehr als ein weiterer Konflikt zwischen Washington und einem chinesischen Tech‑Konzern. Hier wird exemplarisch verhandelt, wie weit Staaten den Begriff „nationale Sicherheit“ dehnen dürfen, um ganze Hardware‑Märkte umzubauen. Wenn die weltweit führende Consumer‑Drohnenmarke per Verwaltungsakt weitgehend vom US‑Markt ausgeschlossen werden kann, stehen als Nächstes vernetzte Autos, Roboter und Medizingeräte auf der Liste. In diesem Beitrag ordnen wir die aktuelle Entscheidung ein, analysieren die Folgen für die Branche und beleuchten, was das für Europa und speziell den DACH‑Raum bedeutet.
- DIE NEWS IN KÜRZE
Laut einem Bericht von Ars Technica hat DJI beim US‑Berufungsgericht für den neunten Bezirk einen Antrag gestellt, mit dem die Entscheidung der Federal Communications Commission (FCC) aufgehoben werden soll, das Unternehmen auf ihre „Covered List“ zu setzen. Diese Liste umfasst Kommunikationsausrüstung und Dienste, die als unzumutbares Risiko für die nationale Sicherheit der USA eingestuft werden. Die Einstufung löste ein Importverbot für neue ausländische Drohnen aus, das seit dem 23. Dezember 2025 gilt und faktisch vor allem DJI trifft.
DJI wirft der FCC vor, ihre gesetzlichen Befugnisse überschritten, vorgeschriebene Verfahren missachtet und verfassungsrechtliche Garantien verletzt zu haben. Das Unternehmen betont, man habe mehrfach eine technische Überprüfung der eigenen Geräte durch US‑Behörden angeboten, ohne konkrete Vorwürfe oder eine substanzielle Anhörung zu erhalten.
Ars Technica berichtet weiter, dass die FCC zwar befristete Ausnahmen für einige wenige ausländische Drohnen – darunter europäische Modelle – sowie für bestimmte Schlüsselkomponenten japanischer und südkoreanischer Hersteller wie Sony, Panasonic und Samsung gewährt hat. Chinesische Drohnen oder Komponenten wurden jedoch ausdrücklich nicht ausgenommen. Parallel dazu versucht DJI, von einer Liste des US‑Verteidigungsministeriums gestrichen zu werden, auf der Unternehmen aufgeführt sind, denen Verbindungen zum chinesischen Militär unterstellt werden.
- WARUM DAS WICHTIG IST
Die Auseinandersetzung betrifft nicht nur Hobby‑Piloten. DJI hält Schätzungen zufolge einen sehr großen Anteil am weltweiten Consumer‑Drohnenmarkt und ist auch bei professionellen Anwendungen – etwa in Film, Bau, Vermessung oder Landwirtschaft – stark vertreten. Ein Importstopp für neue DJI‑Produkte in den USA verschiebt die Kräfteverhältnisse in der gesamten Wertschöpfungskette: amerikanische und einige europäische Konkurrenten gewinnen Raum, während viele US‑Unternehmen ihre etablierten Workflows gefährdet sehen.
Profiteure sind zunächst Drohnenhersteller aus den USA und befreundeten Staaten, die sich als „sichere“ Alternative zu chinesischen Produkten positionieren. Sie erhalten faktisch einen Schutzwall vor der stärksten Konkurrenz, können höhere Preise durchsetzen und haben bessere Karten bei öffentlichen Ausschreibungen.
Die Verlierer sind nicht nur DJI selbst und seine Händler. Kleine und mittlere Betriebe – von der Vermessungsfirma über den Energieversorger bis zur Feuerwehr – verlieren Zugang zu einer ausgereiften und preislich attraktiven Produktpalette. Ältere Modelle bleiben zwar im Einsatz, doch Innovation, Ersatzteile und Service werden ausgebremst. Sollte der kolportierte Avata‑360‑Drohne im März erscheinen, könnte sie für US‑Kunden praktisch unerreichbar bleiben.
Prinzipiell relevant ist auch die Frage, wie weit die FCC den Begriff „Kommunikationsausrüstung“ auslegen darf. Ursprünglich richtete sich die Covered List gegen klassische Netzwerktechnik und Telekom‑Infrastruktur. Daran nun komplexe Robotik wie Drohnen zu knüpfen, schafft einen Präzedenzfall, der morgen schon für vernetzte Fahrzeuge, Industrieroboter oder medizinische Geräte herangezogen werden kann – also für nahezu jede „smarte“ Hardware.
- DER GRÖSSERE ZUSAMMENHANG
DJI reiht sich damit in eine Liste chinesischer Technologiekonzerne ein, die in den letzten Jahren ins Visier amerikanischer Sicherheitsbehörden geraten sind – von Huawei und ZTE bis TikTok. In allen Fällen verschieben sich die Grenzen dessen, was als sicherheitsrelevant gilt: von Mobilfunknetzen über soziale Netzwerke hin zu Sensorik in physischer Infrastruktur.
Bemerkenswert ist diesmal der Schulterschluss verschiedener Behörden. Das US‑Verteidigungsministerium führt DJI bereits auf einer Liste von Firmen mit mutmaßlichen Militärbeziehungen; ein Bundesgericht hatte den Prüfprozess des Ministeriums im Herbst 2025 im Wesentlichen bestätigt. Die FCC stützt sich bei ihrem Importverbot auf dieses sicherheitspolitische Umfeld, ohne detaillierte technische Nachweise für konkrete Hintertüren in DJI‑Produkten öffentlich liefern zu müssen.
Das spiegelt einen übergreifenden Trend wider: Sicherheitsrisiko wird zunehmend mit Herkunftsland gleichgesetzt. Chinesische Hardware in sensiblen Bereichen – egal ob Mobilfunk, Überwachungskamera oder Drohne – gilt pauschal als problematisch. Für Anbieter aus der Volksrepublik bedeutet das: Unabhängig von der technischen Qualität des Produkts drohen politische Risiken.
Für westliche Wettbewerber ist das eine historische Chance – und eine Herausforderung. US‑Hersteller wie Skydio oder spezialisierte Industrie‑Drohnenanbieter versuchen, schnell aus der Nische herauszuwachsen. In Europa arbeiten Unternehmen wie Quantum‑Systems (Deutschland) oder diverse Startups aus Frankreich und Skandinavien an professionellen und teils militärischen Plattformen. Doch sie müssen in kurzer Zeit aufholen, was DJI über Jahre an Skaleneffekten und Ökosystem aufgebaut hat.
Die Richtung der Branche ist klar: mehr Regionalisierung, redundante Entwicklungsstränge und politisch motivierte Lieferketten. Die Frage ist, ob diese „Entkopplung“ am Ende tatsächlich resilientere und sicherere Systeme hervorbringt – oder ob nur Kosten und Komplexität steigen.
- DIE EUROPÄISCHE UND DACH-PERSPEKTIVE
Für Europa ist der Fall DJI/FCC in mehrfacher Hinsicht brisant. Einerseits stehen die EU‑Institutionen ohnehin unter Druck, chinesische Technik in kritischer Infrastruktur strenger zu regulieren – wir sehen das bei 5G‑Netzen und Cloud‑Diensten. Drohnen, die kritische Anlagen filmen, georeferenzierte Daten sammeln und bei Polizei oder Katastrophenschutz eingesetzt werden, passen perfekt in dieses Raster.
Andererseits gibt es bislang keine EU‑weite Verbotsliste für bestimmte Drohnenhersteller. In Deutschland, Österreich und der Schweiz setzen Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, Energieversorger und Medienhäuser weiterhin stark auf DJI‑Systeme, weil sie technisch ausgereift und vergleichsweise günstig sind. Ein pauschales Verbot nach US‑Vorbild würde erhebliche Umstellungskosten verursachen.
Regulatorisch bewegen wir uns im Spannungsfeld von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), NIS2‑Richtlinie für Netz- und Informationssicherheit, dem Digitale‑Dienste‑Gesetz (DSA) und der kommenden EU‑AI‑Verordnung. Keine dieser Regelungen zielt unmittelbar auf Drohnenhersteller, doch sie definieren strenge Anforderungen an Datenverarbeitung, Transparenz und Risiko‑Management. Ein europäischer Ansatz könnte daher eher auf technische Prüfungen, Zertifizierung und Datenlokalisierung setzen – anstatt auf eine simple Herkunftslogik.
Für die DACH‑Region kommt hinzu, dass es eigene Industrieambitionen gibt. In Bayern, Baden‑Württemberg und der Schweiz entstehen zahlreiche UAS‑Startups, die sich auf Inspektion, Logistik oder Verteidigung fokussieren. Das US‑Vorgehen gegen DJI verschafft ihnen Luft. Gleichzeitig ist die hiesige Öffentlichkeit besonders sensibel beim Thema Überwachung und ausländischer Einfluss – ein zu harter Kurs gegenüber chinesischer Hardware wäre politisch durchaus vermittelbar.
- AUSBLICK
Wie geht es weiter? Kurzfristig ist nicht damit zu rechnen, dass US‑Gerichte das Importverbot komplett kippen. Nationale Sicherheit ist ein Bereich, in dem die Justiz traditionell Zurückhaltung übt. Wahrscheinlicher ist, dass das Berufungsgericht die Befugnisse der FCC präzisiert und eventuell höhere Anforderungen an Transparenz und Anhörung der betroffenen Unternehmen stellt.
Für Europa sind die kommenden 12 bis 24 Monate entscheidend. Die EU arbeitet ohnehin an Auslegungen der NIS2‑Richtlinie und an sektorspezifischen Sicherheitsstandards – hier könnten Drohnen leicht mit einbezogen werden. Mitgliedstaaten wie Deutschland werden sich entscheiden müssen, ob sie DJI in sicherheitskritischen Szenarien (z. B. Polizei, Bundeswehr, kritische Infrastruktur) schrittweise ersetzen, während sie den zivilen Markt relativ frei lassen.
Beobachten sollte man drei Entwicklungen: Erstens, ob die USA versuchen, über NATO‑Gremien und bilaterale Kanäle Druck auf Verbündete auszuüben, chinesische Drohnen einzuschränken. Zweitens, ob DJI technische Zusagen macht – etwa vollständige On‑Device‑Verschlüsselung, europäische Datenräume oder offene Sicherheits‑Audits –, um in Europa Vertrauen zurückzugewinnen. Drittens, ob europäische Hersteller tatsächlich in der Lage sind, skalierbare Alternativen zu liefern; wenn nicht, dürfte die EU vorsichtiger agieren als Washington.
Für Unternehmen im DACH‑Raum ist die Situation ambivalent: Sie sollten einerseits aktiv prüfen, wie abhängig sie von DJI‑Hardware sind, und mittelfristig Multi‑Vendor‑Strategien entwickeln. Andererseits eröffnet die Unsicherheit Chancen für lokale Anbieter von Hard‑ und Software – von Berliner Mapping‑Startups bis zu Münchner Flugplanungs‑Tools.
- FAZIT
Die Klage von DJI gegen die FCC ist ein Lackmustest dafür, wie politisch aufgeladene Sicherheitsargumente künftig über den Zugang zu Märkten entscheiden. Die USA nutzen ihre Regulierungsinstrumente offensichtlich auch zur industriepolitischen Weichenstellung im Drohnensektor. Europa steht nun vor der Wahl: Übernimmt man den Herkunfts‑Ansatz oder entwickelt man ein evidenzbasiertes, technologieneutrales Sicherheitsregime? Für Anwender in Deutschland, Österreich und der Schweiz lautet die praktische Frage: Wie viel geopolitisches Risiko möchten Sie in Ihre nächste Drohnenflotte einbauen – und zu welchem Preis?



