Wenn »royalty‑free« auf deutsche Gründlichkeit trifft
AV1 galt jahrelang als Ausweg aus dem Lizenzdschungel der Videocodecs – moderner als H.264, effizienter als HEVC und dank der Alliance for Open Media angeblich gebührenfrei nutzbar. Dolby Labs’ Klage gegen Snap stellt dieses Versprechen frontal in Frage. Wenn ein US‑Gericht bestätigt, dass zentrale AV1‑Verfahren auf Dolby‑Patenten beruhen, die nie für kostenlose Nutzung freigegeben wurden, ist AV1 nicht länger ein sicherer Hafen, sondern ein weiteres Minenfeld im SEP‑Streit. In diesem Beitrag ordnen wir den Fall ein, analysieren Gewinner und Verlierer und beleuchten die Folgen für Europa und den DACH‑Markt – von Streaming‑Diensten bis zu Geräteherstellern.
Die Meldung in Kürze
Wie Ars Technica berichtet, hat Dolby Laboratories vor einem Bundesgericht im US‑Bundesstaat Delaware Klage gegen Snap Inc., Betreiber von Snapchat, eingereicht. Dolby wirft Snap vor, mit der Nutzung des AV1‑Codecs vier Dolby‑Patente zur Videokompression zu verletzen. Die betreffenden Schutzrechte betreffen u. a. Intra‑/Inter‑Prädiktion, Block‑Merkverfahren, Low‑Delay‑Kodierung und Entropie‑Codierung.
Dolby argumentiert, AV1 greife auf bereits für HEVC/H.265 entwickelte Techniken zurück, die das Unternehmen zuvor patentiert habe. Diese Patente seien weder unter einem FRAND‑Versprechen (fair, reasonable, non‑discriminatory) noch als »royalty‑free« lizenziert worden. Snap verfügt zwar über HEVC‑Lizenzen aus einem Patentpool, habe sich aber trotz wiederholter Ansprache durch den Poolbetreiber Access Advance und direkt bei Dolby geweigert, zusätzliche Lizenzen für AV1‑relevante Patente zu erwerben.
Dolby fordert ein Geschworenenverfahren, eine Unterlassungsverfügung gegen weitere Nutzung sowie eine Feststellung, dass es zu FRAND‑Lizenzen nicht verpflichtet sei. Die Klage fällt in eine Phase, in der u. a. InterDigital wegen AV1‑Unterstützung bei Amazon‑Fire‑Geräten klagt und die Pools Access Advance sowie Sisvel AV1‑Lizenzpakete anbieten – obwohl AOMedia AV1 als lizenzfrei bewirbt.
Warum das wichtig ist
Dolby greift nicht nur Snapchat an, sondern das Narrativ hinter AV1. Die Alliance for Open Media, in der Amazon, Apple, Google, Microsoft, Netflix, Meta und andere sitzen, hat AV1 als »royalty‑free« positioniert – als Ausweg aus der HEVC‑Zersplitterung. Dolby hält dem entgegen: Dieses Versprechen überschreitet den Einflussbereich der AOM‑Mitglieder, denn sie besitzen längst nicht alle relevanten Patente.
Für viele Marktteilnehmer ist das ein Weckruf. Streaming‑Plattformen, Browser‑Hersteller, TV‑OEMs und auch kleinere Softwareanbieter haben AV1 eingeführt oder geplant, im Glauben, das rechtliche Restrisiko sei überschaubar. Wird nun gerichtlich festgestellt, dass wesentliche AV1‑Bausteine auf Patenten von Nicht‑AOMedia‑Unternehmen beruhen, die keine gebührenfreie Lizenz zugesagt haben, kippt diese Rechnung.
Zu den Gewinnern zählen zunächst Patentinhaber wie Dolby – und die Betreiber von Patentpools. Über Jahre lag der Fokus der Durchsetzung auf Hardware; Diensteanbieter blieben weitgehend verschont. Mit der Explosion des Video‑Streamings verschiebt sich die Wertschöpfung: Wer Bandbreite spart, verdient. Rechteinhaber wollen daran partizipieren.
Snap ist als Ziel nicht zufällig gewählt. Das Unternehmen ist groß genug, um Lizenzen zahlen zu können, aber kleiner als die US‑Hyperscaler, so dass der Konflikt überschaubar bleibt. Gleichzeitig hängt Snaps Nutzerbindung extrem an effizient komprimierten Kurzvideos. Dolby kann also plausibel argumentieren, dass seine Techniken geschäftskritisch sind und Snap sich einen Wettbewerbsvorteil verschafft, indem es keine Lizenzen zahlt.
Die Botschaft an die Branche – auch an deutsche Anbieter – lautet: »royalty‑free« ist kein rechtsverbindliches Gütesiegel, sondern eine Absichtserklärung mit vielen Fußnoten.
Der größere Kontext: Codec‑Kriege, Runde zwei
Der Fall reiht sich ein in eine lange Geschichte von Lizenzkonflikten rund um Videocodecs. MPEG‑2, H.264/AVC und HEVC brachten immense Effizienzgewinne, erzeugten aber auch sogenannte Patentdickichte: Dutzende bis Hunderte von Rechteinhabern, mehrere konkurrierende Pools, uneinheitliche Gebührenmodelle. Für Gerätehersteller bedeutete das hohe Fixkosten und unkalkulierbare Risiken.
AOMedia war der Versuch der größten Technik‑Konzerne, das Spiel umzudrehen: Statt MPEG‑Konsortien und Patentpools dominiert eine Allianz der größten Lizenznehmer, die ihre eigenen Patente einbringen und ein »offenes« Format schaffen. VP9 war ein Zwischenschritt, AV1 sollte die endgültige Antwort sein.
Doch Videokompression ist kumulativ. Neue Standards bauen auf etablierten Konzepten wie blockbasierten Prädiktionsverfahren, Bewegungsvektoren und immer ausgefeilterer Entropie‑Codierung auf. Genau hier setzt Dolbys Argumentation an: AV1 übernehme wesentliche Ideen aus HEVC, die Dolby und andere zuvor patentiert hätten. Dass diese Ideen technisch weiterentwickelt wurden, ändert aus patentrechtlicher Sicht nicht zwangsläufig etwas.
Ähnliche Auseinandersetzungen gab es bereits: Googles VP8 sah sich einem Pool von MPEG LA gegenüber; die Sache endete in Vergleichen und Lizenzabkommen, nicht mit einem klaren Richterspruch zugunsten eines »wirklich freien« Codecs. Beim Audioformat MP3 hielten sich Lizenzansprüche in Europa und den USA ebenfalls deutlich länger, als viele Entwickler angenommen hatten.
Neu ist die Reichweite von AV1. Der Codec ist längst in Browsern, Smart‑TV‑Plattformen, Spielkonsolen und SoCs von Qualcomm, MediaTek & Co. verankert. YouTube und Netflix setzen AV1 aggressiv ein, um Bitraten zu senken. Wenn sich AV1 als lizenzpflichtig herausstellt, ist nicht ein Nischenstandard betroffen, sondern ein Fundament der aktuellen Video‑Infrastruktur.
Hinzu kommt: Patentpools wie Sisvel – ein alter Bekannter der europäischen Industrie – und Access Advance haben ihr Geschäftsmodell explizit auf Software und Dienste ausgeweitet. Dolby gegen Snap ist der Lackmustest, ob sich damit auch gegen US‑Internetkonzerne substantieller Druck aufbauen lässt.
Der europäische / DACH‑Winkel
Europa spielt in diesem konkreten Verfahren zwar keine prozessuale Rolle, aber die Folgen für den Binnenmarkt sind erheblich. Die EU‑Kommission hatte 2022 bereits eine kartellrechtliche Voruntersuchung zur AOMedia‑Lizenzpolitik gestartet und diese 2023 aus Prioritätsgründen wieder eingestellt – ausdrücklich ohne in der Sache zu entscheiden. Die Dolby‑Klage verleiht der Frage neue Brisanz: Hat AOMedia mit der »royalty‑free«‑Rhetorik Marktteilnehmer in falscher Sicherheit gewiegt?
Parallel arbeitet Brüssel an einer Verordnung zu standardessentiellen Patenten (SEP). Ziel ist mehr Transparenz, ein EU‑Register für SEPs und klarere Leitplanken für FRAND‑Verhandlungen. Sollte sich herausstellen, dass ein so wichtiger Baustein wie AV1 auf »versteckten« SEPs ohne FRAND‑Verpflichtung beruht, wäre das Wasser auf die Mühlen der Regulierung.
Für die DACH‑Region sind die praktischen Implikationen klar: Streaming‑Anbieter wie Netflix, Amazon Prime Video, DAZN oder Joyn, aber auch Mediatheken von ARD, ZDF, ORF und SRG müssen entscheiden, ob sie AV1 breiter einsetzen. Viele setzten bislang vor allem auf H.264/AVC und HEVC, weil AV1‑Hardwarebeschleunigung nur in neueren Endgeräten verbreitet ist. Kommt jetzt noch rechtliche Unsicherheit hinzu, könnte das AV1‑Rollouts weiter verzögern.
Deutsche OEMs – von TV‑Herstellern über STB‑Lieferanten bis hin zu Automobilzulieferern mit Video‑Infotainment – sind traditionell risikoavers, zumal der Heimatmarkt sehr IP‑sensibel ist. Kaum ein Mittelständler aus Bayern oder Baden‑Württemberg hat die Ressourcen, sich auf einen Patentstreit mit Dolby einzulassen. Die naheliegende Strategie lautet daher: bei bewährten Codecs bleiben, bis sich der Staub gelegt hat – auch wenn das technisch und ökologisch suboptimal ist.
Für Start‑ups in Berlin, München oder Zürich, die Video‑Plattformen, Remote‑Collaboration oder Cloud‑Gaming‑Dienste bauen, ist die Botschaft unbequem: Ein »offener« Codec ist kein Freifahrtschein. Wer Video zum Kern seines Geschäftsmodells macht, sollte schon heute Szenarien kalkulieren, in denen Codec‑Lizenzen zu einer relevanten Kostenposition werden.
Ausblick: Was passiert als Nächstes?
Patentstreitigkeiten ziehen sich meist über Jahre hin. Dennoch werden wir die Folgen relativ schnell spüren – nicht in Gerichtssälen, sondern in Produktroadmaps.
Kurzfristig sind drei Entwicklungen wahrscheinlich:
- Risiko‑Inventur hinter den Kulissen. Rechtsabteilungen von Big Tech bis hin zu europäischen Telcos werden ihre AV1‑Exposure prüfen. Wo immer möglich, werden Verantwortliche optional auf H.264/HEVC zurückfallen, bis klarer ist, wie hoch ein etwaiger »AV1‑Zuschlag« wäre.
- Aggressivere Pool‑Vermarktung. Access Advance, Sisvel und Co. werden mit Verweis auf die Dolby‑Klage offensiv um neue Lizenznehmer werben: »Zahlen Sie uns lieber jetzt, bevor Sie in Delaware landen.« Auch ohne Urteil steigt damit der ökonomische Druck auf AV1‑Nutzer.
- Standardisierungs‑Taktik. Innerhalb von AOMedia wird man genau analysieren, welche Bausteine von AV1 im Feuer stehen. Theoretisch könnten Folgeversionen versuchen, um kritische Patente »herumzukonstruieren«. Praktisch ist das schwierig: Jede Umgehungsstrategie kostet Komplexität oder Effizienz – beides unerwünscht.
Mittelfristig wird die Frage lauter, ob das AOMedia‑Modell grundsätzlich tragfähig ist. Vielleicht ist ein gut strukturierter FRAND‑Standard (wie MPEG‑VVC oder MPEG‑EVC) mit klaren Gebühren letztlich planbarer als ein angeblich gebührenfreier Codec, bei dem Dritte jederzeit Ansprüche anmelden können. In Brüssel dürfte das die Verhandlung über die SEP‑Verordnung beeinflussen.
Für den DACH‑Markt heißt das: Unternehmen sollten »royalty‑free« nie mehr als juristische Gewissheit interpretieren. Wer heute neue Produkte plant – sei es ein OTT‑Dienst, eine Set‑Top‑Box oder ein In‑Car‑Entertainment‑System – sollte Vertragsklauseln und Budgetpuffer einbauen, die auf mögliche AV1‑Lizenzforderungen reagieren können.
Fazit
Die Klage Dolby vs. Snapchat ist ein Stresstest für das Versprechen, AV1 sei wirklich lizenzfrei. Sollte Dolby sich vor Gericht durchsetzen, verwandelt sich AV1 vom Heilsbringer zum nächsten Verhandlungsfall im Patentdickicht der Videokompression. Für Anbieter in Europa und im DACH‑Raum bedeutet das: »royalty‑free« ist allenfalls ein Ausgangspunkt, nicht das Ende der Risikoabwägung. Die entscheidende Frage lautet, ob die Branche aus diesem Fall lernt – oder ob wir beim nächsten »offenen« Standard dieselbe Diskussion wieder führen werden.



